Behördliche Antragsgenehmigung

Um sicherzustellen, dass die erfassten Daten verlässlich sind, und um Betrugsversuche auszuschließen, müssen in Sonderfällen Anträge von höhergestellten Beamten verifiziert werden. Es kann eine Regel aufgestellt werden, wonach in bestimmten Fällen immer eine Freigabe erforderlich ist. Der Beamte kann jedoch auch die Freigabe eines speziellen Antrags anfordern.

Ein zur Freigabe befugter Beamter verfügt über besondere Benutzerrechte, sodass er darüber entscheiden kann, ob ein Antrag auf übliche Weise weiterbearbeitet werden kann oder ob beispielsweise eine Korrektur vorgenommen oder der Antrag für ungültig erklärt werden muss. Dieser Beamte ist zudem für das Lösen von Identitätskonflikten verantwortlich. Wenn das System widersprüchliche Daten feststellt, kann dieser Beamte die relevanten Informationen im MB getID APPROVAL CLIENT nachprüfen und darüber entscheiden, ob die potentiellen Duplikate übereinstimmen oder nicht.


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